Rechtliche Kompetenzen
Wirtschafts- und Unternehmensrecht
Eine der Kernkompetenzen unserer Kanzlei liegt im Wirtschafts- und Unternehmensrecht. Hierbei handelt es sich um kein eigenes Rechtsgebiet, sondern um alle rechtlichen Fragen, die sich mit der Gesamtheit der Rechte und Pflichten eines Unternehmens beschäftigen, wie insbesondere Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Arbeitsrecht und Steuerrecht.
Im Rahmen unserer Tätigkeit betreuen und beraten wir Sie bei der Gründung Ihres Unternehmens, bei Problemen und Fragen des laufenden Betriebs sowie bei der Beendigung, etwa im Rahmen einer Insolvenz oder Liquidation.
Weiterhin beraten wir Sie bei Fragen der Übertragung eines Unternehmens und der Rechtsnachfolge.
Steuerrecht
Unsere Kernkompetenz ist das Steuerrecht einschließlich Steuerstrafrecht.
Sollte die Finanzverwaltung gegen Sie einen falschen und damit rechtswidrigen Steuerbescheid erlassen haben, betreuen wir Sie gern im steuerlichen Einspruchs- und Klageverfahren.
Wir formulieren für Sie nach einer eingehenden rechtlichen Prüfung eine Einspruchs- oder Klageschrift. Im Rahmen der Verfahren verhandeln wir für Sie mit der Finanzverwaltung und vertreten Sie in der mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht.
Steuerstrafrecht
Wurde gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung oder leichtfertiger Steuerverkürzung eingeleitet oder haben Sie in sonstiger Weise Kenntnis über Ermittlungshandlungen durch das Finanzamt erlangt? Hatten Sie Besuch von der Steuerfahndung? Wurde Ihnen im Rahmen einer Betriebsprüfung der Verdacht einer Steuerstraftat erörtert?
Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber dem Finanzamt für Strafsachen und Bußgeld in Berlin. Schwerpunktmäßig erfolgt dieses im Rahmen des finanzbehördlichen Verfahrens. Im Rahmen des Verfahrens bemühen wir uns auch um die Festsetzung von möglichst niedrigen Steuern.
Strafbefreiende Selbstanzeige
Zu den Kernkompetenzen unserer Kanzlei gehört die Betreuung unserer Mandanten im Rahmen einer steuerlichen Selbstanzeige.
Hinsichtlich der Steuerhinterziehung gilt seit 2011 eine neue Rechtslage. Eine strafbefreiende steuerliche Selbstanzeige ist nunmehr nur noch dann möglich, wenn vollständige Angaben zu allen unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart gemacht werden. Nach der neuen Rechtslage wird zudem der Zeitpunkt ab welchem die Steuerhinterziehung als entdeckt gilt vorverlegt. Bereits der Erhalt einer Prüfungsanordnung hindert nunmehr die Rechtzeitigkeit. Frühzeitige Beratung ist deswegen wichtig.
Forderungseinzug / Inkasso
Profitieren Sie von unserem - im Erfolgsfall für Sie kostenlosen - professionellen Forderungseinzug.
Unser Angebot richtet sich an Selbstständige und Gewerbetreibende sowie an klein- und mittelständige Unternehmen.
Wir fordern Ihre Schuldner zu allererst in einem freundlichen aber bestimmten Schreiben zur Zahlung auf. Sollte hierauf kein Zahlungseingang zu verzeichnen sein, leiten wir in Absprache mit Ihnen das gerichtliche Mahnverfahren oder ein ordentliches Mahnverfahren gegen Ihren Schuldner ein.
Sofern Ihr Schuldner den im Mahnverfahren geltend gemachten Anspruch nicht anerkennt und Widerspruch gegen Mahnbescheid oder Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einlegt, führen wir das ordentliche Klageverfahren für Sie durch.
Nach der Titulierung Ihrer Forderung (Vollstreckungsbescheid / Urteil) betreiben wir für Sie das Zwangsvollstreckungsverfahren zur Durchsetzung Ihrer Forderung.
Im Erfolgsfall sind Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung für Sie kostenlos, da der Schuldner die gesamten Kosten tragen muss. Für den Fall der erfolglosen Beitreibung vereinbaren wir gern eine Pauschale mit Ihnen.
Insolvenzrecht
Eine unserer Kernkompetenzen liegt im Insolvenzrecht einschließlich verbundenen Fragestellungen in anderen Rechtsgebieten, wie z.B. dem Gesellschaftsrecht oder Steuerrecht.
Wir begleiten Sie im Regelinsolvenzverfahren und im Verbraucherinsolvenzverfahren und prüfen im Rahmen der Vorbereitung eines Insolvenzverfahrens Ihren Vermögensstatus im Hinblick auf Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit.
Sollten Sie als Gesellschafter, Geschäftsführer oder in sonstiger Weise im Insolvenzverfahren in die persönliche Haftung genommen werden, betreuen wir Sie bei der Abwehr von zivil- oder strafrechtlicher Inanspruchnahme. Nötigenfalls betreuen wir Sie auch bei der persönlichen Schuldenbereinigung.
Auch bei bestehender Insolvenzreife erarbeiten wir mit Ihnen Finanzierungskonzepte und unterstützen Sie bei den Verhandlungen mit Ihren Gläubigern.
Steuerliche Kompetenzen
Steuerliche und handelsrechtliche Jahresabschlüsse
Gewinnermittlungen
Private und betriebliche Steuererklärungen
Klassische Steuerberatung
Finanzbuchhaltung
Vorbereitung und Begleitung bei Betriebsprüfungen oder Umsatzsteuersonderprüfungen
Betreuung bei grenzüberschreitenden Steuerangelegenheiten
Spezialkompetenzen
Existenzgründungsberatung
Eine unserer Kernkompetenzen ist die Existenzgründungsberatung. Im Rahmen der Gründungsberatung leisten wir Ihnen Hilfe bei der Erstellung von Konzepten und Businessplänen. Hierzu die gehört die Analyse Ihrer persönlichen und fachlichen Fähigkeiten ebenso wie die Ermittlung der für Sie passenden Rechtsform. Im Rahmen der Finanzplanung leisten wir Ihnen Hilfe bei der Rentabilitäts- und Liquiditätsplanung sowie bei allen weiteren Planungen.
Die Gründungsberatung kann als gefördertes Gründungscoaching der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert werden.
Fachkundige Stellungnahme für Gründungszuschuss
Für den Antrag auf Gewährung von Gründungszuschuss benötigen Sie eine positive fachkundige Stellungnahme. Für die fachkundige Stellungnahme benötigen Sie einen Businessplan mit Rentabilitäts- und Liquiditätsplanung sowie einen aussagekräftigen Lebenslauf, welchen Sie um Ihre Zeugnisse und Arbeitsnachweise ergänzen.
Die Kosten für die fachkundige Stellungnahme betragen EUR 100,00 (inklusive Umsatzsteuer).
KfW – Gründungscoaching
Nach der Gründung und in den ersten 5 Jahren Ihres Unternehmens besteht die Möglichkeit ein, durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau gefördertes Coaching wahrzunehmen. Förderfähig ist hierbei die Beratung zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen Ihres Unternehmens wie z.B. Erstellung oder die Optimierung Ihres Unternehmenskonzepts / Businessplanes. Nicht gefördert wird die Beratung in rein rechtlichen oder steuerlichen Fragen.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss und muss nicht zurück gezahlt werden. Der Zuschuss beträgt bei der Gründung aus der Arbeitslosigkeit 90% bei einem Gesamtsberatungshonorar von EUR 4.000,00. Im Übrigen beträgt der Zuschuss je nach Fördergebiet 50 % oder 75% der Honorarsumme.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.kfw.de.
turn – around Beratung
Die turn – around – Beratung klärt wirtschaftliche, finanzielle und organisatorische Fragen in Ihrem Unternehmen, wenn es sich in einer wirtschaftlich schwierigen Situation befindet. Die Beratung soll Ihnen helfen, die Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens wieder herzustellen.
